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Rücklagen- und Vermögensbildung

Ausnahmen zur zeitnahen Mittelverwendung

Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte satzungsgemäße Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen hierzu sind die nachweislich gebildeten Rücklagen. Die Bildung und jährliche Fortentwicklung von Rücklagen sind dem Finanzamt im Einzelnen zu erläutern und darzulegen. Werden Mittel angesammelt, obwohl die Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung nicht vorliegen, kann das Finanzamt verlangen, dass diese Mittel innerhalb einer festgesetzten „angemessenen Frist“ satzungsgemäß verwendet werden. Eine Ausnahme bildet die so genannte Freie Rücklage.
In diesem Online-Seminar geht es um die  vier steuerlichen Einnahmebereiche von Vereinen und die verschiedenen Möglichkeiten, aus diesen Mitteln Rücklagen zu bilden.

INHALTE:

  • Mittelzufluss im Verein
  • Zeitnahe Mittelverwendung
  • Freie Rücklagen
  • Zweckbestimmte Rücklagen
  • Wiederbeschaffungsrücklage

Details

Veranstaltungsort

Veranstalter

  • Bildungsakademie des Landessportbundes Hessen e.V.
  • Phone 069 67893500
  • E-Mail imazzanti-kaiser@sport-erlebnisse.de
  • View Veranstalter Website
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